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   OLG Karlsruhe, 12.01.2022 - 1 Rv 36 Ss 532/21   

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https://dejure.org/2022,19307
OLG Karlsruhe, 12.01.2022 - 1 Rv 36 Ss 532/21 (https://dejure.org/2022,19307)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.01.2022 - 1 Rv 36 Ss 532/21 (https://dejure.org/2022,19307)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Januar 2022 - 1 Rv 36 Ss 532/21 (https://dejure.org/2022,19307)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • strafrechtsiegen.de

    Trunkenheit im Verkehr - Regelvermutung zur Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Sittliche und geistige Reife eines heranwachsenden Täters Pflicht zur Feststellung von Reife- und Entwicklungsverzögerungen durch das Gericht Alkoholwert von 1.48 Promille keine unerhebliche Überschreitung des Regelwerts von 1.1 Keine Widerlegung der Regelvermutung wegen ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 10.11.2015 - 5 RVs 125/15

    Einholung eines Gutachtens zur Widerlegung der Regelvermutung bei der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2022 - 1 Rv 36 Ss 532/21
    Dabei sind an die Widerlegung der Regelvermutung nochmals gesteigerte Anforderungen zu stellen, wenn es sich um einen Wiederholungstäter handelt, gegen den bereits früher Maßregeln nach §§ 69, 69a StGB verhängt wurden (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 10.11.2015 - III- 5 RVs 125/15, juris Rn. 9; Beschl. v. 31.01.2017 - III- 4 RVs 2/17, juris Rn. 12).

    In der Regel wird es dann eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, § 11 Abs. 3 Satz 1 FeV ; vgl. Fischer, a.a.O., § 69 Rdnr. 36) bedürfen, das sich eingehend und nach Maßgabe anerkannter Begutachtungsrichtlinien zur Eignung des Angeklagten, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen, verhält (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 10. November 2015 - III- 5 RVs 125/15 -, Rn. 9, juris).

  • OLG Hamm, 31.01.2017 - 4 RVs 2/17

    Fahrverbot; isolierte Sperrfrist; Begründung; Wechselwirkung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2022 - 1 Rv 36 Ss 532/21
    Dabei sind an die Widerlegung der Regelvermutung nochmals gesteigerte Anforderungen zu stellen, wenn es sich um einen Wiederholungstäter handelt, gegen den bereits früher Maßregeln nach §§ 69, 69a StGB verhängt wurden (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 10.11.2015 - III- 5 RVs 125/15, juris Rn. 9; Beschl. v. 31.01.2017 - III- 4 RVs 2/17, juris Rn. 12).
  • KG, 01.11.2010 - 1 Ss 317/10

    Absehen von der Maßregel der Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund bloßen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2022 - 1 Rv 36 Ss 532/21
    Allein der Umstand, dass der Führerschein des Angeklagten zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung seit ungefähr 15 Monaten beschlagnahmt war, reicht zur Widerlegung der Regelvermutung nicht aus (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 1997, 178 f. - juris Rn. 37; KG, Urt. v. 01.11.2010 - (3) 1 Ss 317/10 (108/10), juris Rn. 3; Schönke/Schröder/Kinzig, a. a. O., § 69 Rn. 46).
  • OLG Stuttgart, 07.01.1997 - 4 Ss 672/96

    Revisionsbeschränkung auf die Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2022 - 1 Rv 36 Ss 532/21
    Allein der Umstand, dass der Führerschein des Angeklagten zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung seit ungefähr 15 Monaten beschlagnahmt war, reicht zur Widerlegung der Regelvermutung nicht aus (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 1997, 178 f. - juris Rn. 37; KG, Urt. v. 01.11.2010 - (3) 1 Ss 317/10 (108/10), juris Rn. 3; Schönke/Schröder/Kinzig, a. a. O., § 69 Rn. 46).
  • OLG Frankfurt, 18.07.2022 - 1 Ss 127/22

    Zur Anwendung von Jugendstrafrecht bei Straßenverkehrsdelikten

    Die Bewertungen des Tatrichters müssen mit Tatsachen belegt und nachvollziehbar sein; sie dürfen keine wesentlichen Gesichtspunkte außer Betracht lassen (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2021 - 2 StR 443/20; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. Januar 2022 - 1 Rv 36 Ss 532/21; OLG Celle NStZ 2012, 576, 577; BayObLG …
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